Betreuungsverein (Daueranzeige)
der Hilfsverein sucht ehrenamtliche Betreuer - Bei Interesse bitte melden
(wir informieren unverbindlich)
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- Orientierung des Hilfsvereins-
Beratungsangebote
Der Hilfsverein e.V. hält ein Angebot vor, dass folgende Beratungs- und Informationsinhalte umfasst:
- Materielle Existenzsicherung, Grundsicherung, Arbeitslosengeld, ALG II, Wohngeld, Rente, usw.
- Überwindung von Arbeits- und Wohnungslosigkeit
- Vermittlung in Einrichtungen (Wohnen, Sucht, Alter, Behinderung)
- Umgang mit Schulden
- Vermittlung an andere Fachdienste
- Pressebetreuung auf Messen
- Vermittlung/Zusammenarbeit an/mit eigenen Projekten
- Herstellung von Sozialkontakten
- Hilfe bei der Bewältigung persönlicher Probleme im Zusammenhang mit der Haftentlassung, Inhaftierung des/der Angehörigen, Straffälligkeit/Straftat, Partnerschaft/Beziehung
- Ansprechbereitschaft bei allgemeinem Gesprächsbedarf
- Beratung und Begleitung ehrenamtlicher Betreuer
Eine zentrale Vermittlungsstelle verbessert die Bedingungen bei der Ableistung gemeinnütziger Arbeit im Rahmen von:
- Bewährungsauflagen
- uneinbringlichen Geldstrafen
- Einstellung von Verfahren nach § 153 a StPO
- eigenständiger Sanktionsform nach StGB
- steht der Justiz und den Einsatzstellen als Ansprechpartner zur Verfügung, vermittelt die Probanden passgenauer, unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation, oder evtl. vorhandener Fachkenntnisse
- interveniert bei Konflikten in den Einsatzstellen
- erweitert das Angebot an Einsatzstellen und baut eine effektive Infrastruktur auf
Die Fachstelle:
berät die Probanden und nimmt Kontakt zu einer geeigneten und möglichst wohnortnahen Einsatzstelle auf
- vereinbart für sie einen Vorstellungstermin
- regelt für sie und die Einsatzstelle den Schriftverkehr mit der Justiz
- begleitet und unterstützt sie während der Ableistung
ie „Koordinations-/Fachstelle für gemeinnützige Arbeit“ (KOGA) bestand bereits in der Zeit von 2000 bis 2002 als zweijähriges Projekt des Hilfsverein e.V. und kann auf eine sehr erfolgreiche Tätigkeit zurückblicken.
(Der darüber vorliegende Abschlussbericht aus März 2003 kann bei Bedarf angefordert werden)
Eigenes Beschäftigungsangebot:
Denkbar ist, das Angebot an Einsatzstellen zur Ableistung gemeinnütziger Arbeit durch einen Eigenbetrieb zu ergänzen. Dieser könnte sowohl im karitativen, im Fall einer Gesetzesänderung aber auch im gewerblichen Handwerks- oder Dienstleistungsbereich angesiedelt sein.
Dortmund 2011